Der Wahlzettel
Das Wichtigste auf einen Blick
1.Es sind nur amtliche Wahlzettel gültig. Wahlzettel der Parteien sind amtliche Wahlzettel.
2.Es darf nur ein Wahlzettel verwendet werden.
3.Wahlzettel sind handschriftlich (am besten in Blockschrift) und leserlich auszufüllen/abzuändern.
4.Sie dürfen den Wahlzettel weder unterschreiben noch anderswie kennzeichnen. Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen sind ungültig.
5.Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Ändern von Wahlzetteln und das Verteilen von Wahlzetteln ist verboten.
6.Der vorgedruckte Wahlzettel kann unverändert oder auch verändert abgegeben werden.
7.Wer einen leeren Wahlzettel benutzt (siehe Beispiel «leerer Wahlzettel»)
, muss mindestens einen gültigen Kandidatennamen einsetzen, aber nicht mehr, als dem Wahlkreis Sitze zustehen.
8.In Wahlkreisen mit mehreren Sitzen sind nur Namen gültig, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen.
9.Einen neu eingesetzten Namen schreiben Sie am besten über dem durchgestrichenen Namen hin.10.Kein Name darf mehr als zweimal auf einem Wahlzettel aufgeführt werden.
